„Gewalt in der Familie”



N3, 2006
Der in den Medien bekannt gewordene Fall in Mauerbach Anfang Jänner 2006 hat uns wieder einmal vor Augen geführt, dass das Thema der Gewalt in der Familie aktueller denn je ist.
Gewalt ist in den Grundstrukturen unserer Gesellschaft leider noch immer fest verankert. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Gewalt in den Familien in über 90 Prozent gegen Frauen ausgeübt wird.
Die Gründe der Gewalt in den eigenen vier Wänden sind vielfältig und betreffen sämtliche Berufsgruppen und soziale Schichten. Täter/innen sind meist weniger intelligente, aber nicht unbedingt ungebildete Menschen.
Intelligenz ist nicht gleich Bildung.
Auslöser für derartige Probleme sind oftmals Alkohol als Enthemmungsmittel, aber auch Eifersucht oder der Streit um die gemeinsamen Kinder z.B. bei beabsichtigten Scheidungen/Trennungen.
Das auch heute noch immer weit verbreitete Rollenverständnis vom Mann als „Familienvorstand und Ernährer” und der Frau als „Hausfrau und Mutter” fördert die für Gewaltbeziehungen charakteristischen sozialen und ökonomischen Abhängigkeiten von Frauen und lässt männliche Dominanz.- und Machtansprüche weiter bestehen. Aus der Orientierung an traditionelle Männerbilder, die eine klare Aufgabentrennung zwischen den Geschlechtern einerseits und eine Hierarchie andererseits vorsieht, leiten Männer ein Besitz-und Kontrollrecht über die Frau ab. Die meisten Männer können mit dem neuen Bild der Frau (selbstsicherer, finanziell unabhängig, usw.) nicht umgehen und versuchen, die Frau in die alten, aufgezwungenen Rollen zurückzudrängen um ihre Vorstellungen von einer „funktionierenden (guten) Partnerschaft” nicht ändern zu müssen.
Es fällt den meisten Menschen leichter, andere zu verändern, als sich selbst.
Aufgrund eines situationsbedingten Argumentationsmangels in Streitgesprächen kann es dann schnell zur Anwendung von Gewalt kommen. // .
Ausweg aus einer solchen Situation – sofort Anzeige (über Polizeinotruf 133) erstatten. // .
Aber nicht nur die Polizei steht mit Rat und Tat zur Seite.
Auch bei diversen Gewaltopferschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern und anderen Interventionsstellen können sich Opfer Rat und Unterstützung holen. // .
Der normale Weg nach Gewaltanwendungen oder Misshandlungen führt normalerweise über eine Anzeige bei der Polizei (mit eventuell vorherigem Arzt- oder Krankenhausbesuch zur Feststellung und auch Dokumentation -Fotos- der erlittenen Verletzungen) und der möglichen Erlassung einer Wegweisung oder eines Betretungsverbotes gegen den Täter, Das österreichische Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt der Polizei gewalttätige Personen aus der Wohnung zu weisen und ihnen die Rückkehr für 10 Tage zu verbieten.
Der Täter muss dabei auch die Schlüssel zur Wohnung oder Wohnhaus aushändigen, damit ihm eine Rückkehr in die Wohnung unmöglich gemacht wird.
Die Einhaltung der Wegweisung/Betretungsverbotes wird von der Polizei unangemeldet kontrolliert und wird ein Zuwiderhandeln bestraft.
Aufgrund des Betretungsverbotes kann man beim zuständigen Bezirksgericht innerhalb dieser 10 Tage die Verhängung einer einstweiligen Verfügung beantragen, die nicht nur die Wohnung, sondern auch auf die Wohnumgebung, die Arbeitsstätte, Kindergarten, Schule usw. ausgedehnt werden kann. Die Verfügung hat in der Regel 3 Monate Gültigkeit, kann jedoch bei Bedarf in besonderen Fällen auch mehrmals, wiederum jeweils für 3 Monate verlängert werden.
Zuständig für eine einstweilige Verfügung ist immer das, für den Wohnsitz bestimmte Bezirksgericht, eventuell, bei schweren Fällen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesgericht.
Opfer von Gewalt erhalten nach einer Wegweisung kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiter/innen der Interventionsstellen.
Außerdem gibt es Frauenhäuser, wo Gewaltopfer für einige Zeit mit ihren Kindern Unterschlupf finden und von geschulten Psychologen/innen betreut werden.
Der Mann hat während der Aufnahmezeit im Frauenhaus keine Möglichkeit mit dem/den Opfern Kontakt aufzunehmen.
Frauenhaus Wien- Notruf 05/77 22
Beratungsstelle Wien 01/512 38 39, best@frauenhaeuser-wien.at
Abschließend noch ein Rat an alle Opfer häuslicher Gewalt:
Glauben sie nicht, dass jemand, der einmal zugeschlagen hat, dies nicht wieder tun wird, auch wenn es hoch und heilig versprochen wurde.
Die Statistiken und die Erfahrungen im persönlichen Umgang mit Opfern von Gewalt sprechen eine eindeutige Sprache.
Täter sind oft Wiederholungstäter, das heißt, sie haben in der Vergangenheit ihre früheren Lebens- oder Ehepartner ebenfalls geschlagen.
Es ist ein Zeichen von Angst, Unsicherheit und Unterlegenheit, wenn jemand, anstatt Probleme zu diskutieren, zuschlägt und kann man diese, in der Charakterstruktur fest verankerten Defizite durch das stumme Erdulden von Schlägen oder Gewalt, in welcher Form auch immer, nicht verändern.
Gewalttätige Menschen „schlagen” auf alles ein, was ihnen nicht passt, um sich das Opfer durch Schläge passend (für sich funktionierend) zu machen, ohne an die Ängste und Gefühle ihrer Opfer auch nur zu denken.
Das von Tätern als Motiv für ihre Übergriffe oft vorgegebene: „Alles nur aus Liebe getan zu haben”, zeigt erst, wie wenig solche Menschen von Liebe verstehen und wie wenig Respekt sie vor anderen Menschen haben.
„Liebe unterdrückt, verletzt, tötet nicht”.

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